Sonderregelungen in Zeiten von Corona

Der Gast muss sich vor dem Check-in und Betreten des Grundstückes unaufgefordert mit einem negativen Coronatest, einer Genesenenbescheinigung oder einem vollständigem Impfpassnachweis ausweisen.

Sollten Sie in einer Gruppe (mehrere verschiedene Personen/Familien) anreisen, haben alle anreisenden Gäste bis spätestens 16 Uhr vor Ort zu sein. Später anreisende Personen können nicht mehr einchecken, lediglich am Folgetag in der Zeit 13-16 Uhr. Eine spätere Anreise ist ausgeschlossen. Ebenfalls haben alle Gruppen-/Familienmitglieder gleichzeitig vor Ort zum Check-in zu sein, um hier alle Formalitäten in einem Zuge realisieren zu können und allen Test- und Prüfpflichten nachkommen zu können.

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